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Schornsteinfegerinnung Stade
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Gesellenprüfung Sommer 2016

Die Schornsteinfegergesellen haben ihre Gesellenprüfung bestanden.

Hier die neuen Schornsteinfegergesellen, die am 26.08.2016 ihre Gesellenprüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuß bestanden haben.
von links: Onno Christoph Sgraja (Betrieb Torsten Matuschak), Dominic Wintjen (Betrieb Danny Willen), Björn Rinn (Betrieb Jens Marten), Marcel Bilitza (Betrieb Stefan Küver), Akascha Nikolai Domeyer (Betrieb Michael Rinas), Felix Goldmann (Betrieb Bernd Wülpern) und Darwin Wagner (Betrieb Manfred Stark)

Neue Ausbildungsordnung

Liebe Kollegen, 
die neue Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger/Schornsteinfegerinen wurde am 04.07.2012 veröffentlicht und trat zum 01.08.2012 in Kraft.
 
Damit ist die Novellierung der einzelnen Verordnungen und Gesetze im Schornsteinfegerhandwerk um einen weiteren wichtigen Punkt erweitert worden. Die neue Verordnung definiert die Inhalte des Berufsbildes neu und passt sich somit an die Aufgaben und Strukturen für 2013 an.
 
Die neue Ausbildungsordnung enthält viele neue Inhalte, die sich im Ausbildungsrahmenplan Abschnitt A (Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten), sowie den Abschnitt B (Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) betreffen.
 
Weitere Informationen gebe ich beim Lehrmeistergespräch 2012.
 
Simon Lange
Berufbildungswart
 
 

Ausbildungsplatz Schornsteinfeger

Gegenwärtig gibt es 8067 Schornsteinfegerbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland. Die Betriebe sind in 54 Innungen, dies in 16 Landesinnungsverbände und die wiederum im Bundesverband (ZIV) organisiert.


Die Anzahl der beschäftigten liegt bei ca. 19000. Allein im Jahre 2002 wurden 572 Auszubildende eingestellt, davon sind 50 weibliche Auszubildende. Die Gesamtanzahl der Auszubildenden aus den drei Lehrjahren beträgt 1386.

Berufliche Ausbildung

Um eine Ausbildung als Schornsteinfeger zu machen, muß man zunächst die Berufsschule, bzw. die Berufsbildende Schule 3 der Landeshauptstadt Hannover besuchen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Der Ausbildungsbetrieb schließt mit dem Auszubildenden (und ggf. mit den Eltern) einen Ausbildungsvertrag nach dem Muster der Handwerkskammer ab. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb, den Auszubildenden in allen Fertigkeiten und Kenntnissen zu unterweisen, die zum Ausbildungsziel, der Gesellenprüfung, führen und ihn charakterlich und geistig fördern. Der Auszubildende hat die Lehrpflicht.

Berufliche Weiterbildung

Auch nach der Lehre gibt es viele Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung:

* Die Vorbereitung zur Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk




* Regelmäßige Weiterbildung für alle Mitarbeiter in den niedersächsische Schornsteinfegerbetrieben




* Weiterbildung der Bezirksschornsteinfegermeister z.B. Vorbereitung auf die Prüfung zum Gebäudeenergieberater

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