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Schornsteinfegerinnung Stade
für den Elbe-Weser-Raum

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Beratung durch den Schornsteinfeger

Beratung durch Ihre Schornsteinfeger
Von Fachkompetenz profitieren
 
Ihr Schornsteinfeger ist Ihr kompetenter Ansprechpartner und berät Sie umfassend zu allen energetischen Fragen rund um Ihr Zuhause und Ihre Feuerstätten. Von der Baubegleitung, über die energetische Gebäudesanierung bis hin zum Einbau von Feuerungsanlagen und die Beratung zur Mängelbeseitigung. Damit Sie in Ihrem Zuhause von einem optimalen Wohnklima profitieren, gleichzeitig Ihre Energiekosten senken und den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Darüber hinaus zeigt er Ihnen, wie Sie sparsam mit Energie umgehen ohne auf Wohnkomfort zu verzichten und wie Sie vom Einsatz erneuerbarer Energien profitieren - zum Schutz der Umwelt und Ihres Geldbeutels.

Übrigens: Wussten Sie schon, dass Ihr Schornsteinfeger gleichzeitig auch Energieberater im Handwerk ist? Dies garantiert Ihnen eine kompetente Beratung in allen energetischen Fragen rund um Ihr Zuhause.

Qualifizierten Fachleuten Vertrauen schenken

Die Schornsteinfegerinnung in Stade weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Hauseigentümer die Möglichkeit besteht, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.
 
Hoheitliche Tätigkeiten: Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers.

„Für die Hauseigentümer ändert sich, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Feuerungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.“, informiert Simon Lange,Vorstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Schornsteifegerinnung Stade für den Elbe-Weser-Raum.
 
Kehrbezirke: Kehrbezirke oder feste Zuständigkeiten der Schornsteinfeger werden nur noch für sieben Jahre durch die zuständige Verwaltungsbehörde vergeben. Dies gilt für Bauabnahmetätigkeiten oder den vorbeugenden Brandschutz, also Aufgaben, die hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Alle anderen Arbeiten können frei vergeben werden. Bewerben darf sich jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfeger. Ausgewählt wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Der objektiv Beste gewinnt die Ausschreibung. Betreiber einer Feuerstätte können selbstverständlich zur Durchführung der erforderlichen Tätigkeiten den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beauftragen.

Schornsteinfegerarbeiten: Doch kann auch ein anderer Dienstleistungserbringer die vorgeschriebenen Arbeiten ausführen und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger übernimmt die regelmäßige Kontrolle des Vollzugs. Der ausführende Betrieb muss mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein. Schornsteinfegerarbeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die auch Schornsteinfeger sind. „Das ist wichtig, denn Schornsteinfegerarbeiten sind sicherheitsrelevant und nicht nur der Gesetzgeber sondern alle Hauseigentümer haben gemeinsam ein hohes Interesse, dass auch der Nachbar entsprechende Fachleute beauftragt.“, informiert Adrian Tilch, Stellvertretender Obermeister.
 
Schornsteinfeger-Suchmaschine: Bei der Suche nach einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bietet die Suchmaschine des Internet-Portals „www.Schornsteinfeger.de“ Hilfestellung. Auf dieser Internetseite kann durch Eingabe eines Namens unkompliziert geprüft werden, ob der Schornsteinfeger, den man mit der Ausführung von Arbeiten beauftragen möchte, auch entsprechend qualifziert ist. Die dort gelisteten Schornsteinfeger sind Innungsmitglieder. Auch dies ist bei der Auswahl eines Schornsteinfegerhandwerksbetriebes ein nicht außer Acht zu lassendes Kriterium, qualifizieren sich die einer Innung zugehörigen Betriebe regelmäßig weiter, bilden aus und nehmen in den meisten Fällen am Qualitäts- und Umweltmanagementsystem des Schornsteinfegerhandwerks teil.
Kurz nach dem Inkrafttreten des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes im Januar 2013 empfiehlt die Schornsteinfegerinnung Stade für den Elbe-Weser-Raum allen Verbrauchern, vor der Auftragsvergabe an einen anbietenden Schornsteinfegerhandwerksbetrieb, sich von dessen Qualifikation und Innungszugehörigkeit zu überzeugen. In einem sich mehr und mehr öffnenden Markt gilt es für den qualifizierten Schornsteinfegerhandwerksbetrieb die Vorteile der Wettbewerbssituation unter fairen Rahmenbedingungen zu nutzen, um den Verbraucher mit Kompetenz und Service zu überzeugen.

„Überzeugen Sie sich von der Qualifikation
Ihres Schornsteinfegerhandwerksbetriebes.”

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